Der Bahnübergang in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) hat Sicherheitsmängel. Dort war im vergangenen Juli ein fünfjähriger Junge von einem Güterzug überrollt worden. Er wollte gemeinsam mit seiner Mutter am Abend die Gleise überqueren. Beide waren mit dem Fahrrad unterwegs. Die Mutter fuhr hinter dem Jungen. Der Fünfjährige war dann mit seinem Rad auf die Schienen gerollt und vor der Schranke stehen geblieben. Trotz einer Vollbremsung erfasste der Güterzugs das Kind und verletzte es tödlich.
Geschlossene Schranke zwischen den Gleisen
Das Unglück passierte, obwohl die Schranke geschlossen war. Diese befindet sich allerdings nicht direkt am Bahnsteig vor den Gleisen, sondern mittig zwischen Gleis 3 und 4 des Bahnhofs. Die Reisenden müssen also erkennen, dass die Schranke geschlossen ist, bevor sie die Gleise betreten.
Der fünfjährige Junge und seine Mutter waren vor dem Unfall verbotenerweise mit ihren Fahrrädern auf den Bahnsteig des Gleises 3 Richtung Übergang gefahren. Eigentlich hätten sie dort schieben müssen. Auf dem betroffenen Gleis 3 des Eberbacher Bahnhofs fahren täglich 26 S-Bahnen und Regionalzüge sowie sechs Güterzüge durch.
Sicherheitsvorkehrungen in Eberbach veraltet
Diese Art der Absicherung am Eberbacher Bahnhof ist nicht mehr zeitgemäß - so schreibt es die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung in ihrem Bericht. Die Anlage mit einer elektrischen Schiebeschranke stammt noch aus den 1970er Jahren. Sie hat allerdings Bestandsschutz. Die Behörde empfiehlt aber, die Risiken solcher Übergänge neu zu bewerten.
Fünfjähriger von Zug erfasst Nach Zug-Unglück in Eberbach: Wie sicher ist der Bahnübergang?
Nach einem tödlichen Unfall in Bahnhofsnähe in Eberbach im Juli ermittelt jetzt die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Es geht um die Sicherheit des Bahnübergangs.
Neue Regeln für Bahnübergänge seit 2002
Nach neueren Richtlinien aus dem Jahr 2002 müsste eine Schranke direkt am Bahnsteig stehen, damit der Bahnsteig klar von den Gleisen abgegrenzt ist. Außerdem ist die Installation von Licht- oder Tonsignalen Pflicht. Laut Gutachten gibt es im Eberbacher Bahnhof keine Lautsprecher-Ansagen, die beispielsweise ein Fahrdienstleiter vom Stellwerk aus machen kann. Es existieren nur noch automatische Bahnsteig-Ansagen.
Die neuen Regeln sagen auch, dass Züge an solchen Bahnübergängen deutlich langsamer fahren müssen oder sogar anhalten sollten. Der Güterzug, der das fünfjährige Kind erfasste, war knapp unter der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs.
Deutsche Bahn prüft Bericht
Auf SWR-Anfrage bestätigte eine Bahnsprecherin, dass das zuständige Tochterunternehmen DB InfraGO den Untersuchungsbericht bereits prüfe. Unabhängig davon seien schon Maßnahmen ergriffen worden: "Die vorhandene, etwas verblasste weiße Linie wurde unmittelbar nachgezogen, die Sichtbarkeit der Abgrenzung zwischen Bahnsteig und Schienenbereich erhöht". Außerdem habe die Bahn die Schilder mit zusätzlichem Text versehen. Darüber hinaus habe man sichergestellt, dass die betroffenen Gleise nicht mehr für Zugdurchfahrten genutzt werden.